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Lex·Kompass

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Rechtstexte aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt, unter CC BY 4.0.

Der vollständige Lizenztext: creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

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Der rechtliche Hinweis von EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/content/legal-notice/legal-notice.html

Bearbeitete Darstellung

Die Texte erscheinen hier nicht unverändert. Das Werkzeug gliedert sie in Stufen, führt das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes mit den Überschriften seines Textes zu einem Verzeichnis zusammen, macht Verweise auf andere Vorschriften und Entscheidungen anklickbar und lässt die Beschriftungen des RIS („Text“, „Anmerkung“) weg. Am Wortlaut der Bestimmungen ändert es nichts. Was das Werkzeug hinzufügt, ist in den Ansichten gekennzeichnet; die Legende steht in der Seitenleiste. Texte aus EUR-Lex bereitet es auf dieselbe Weise auf; am Wortlaut ändert es auch dort nichts.

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Verbindlich ist für das Bundesrecht allein die im Bundesgesetzblatt kundgemachte Fassung, für das Unionsrecht allein die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte. Für die Rechtsprechung gelten nach den Angaben von EUR-Lex nur die in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlichten Fassungen als amtlich. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier gezeigten Texte wird keine Gewähr übernommen; auch das Bundeskanzleramt und das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übernehmen keine.